Wissenswertes rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett & Stillzeit

FAQ

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug auf das Eltern werden. Falls dein Thema nicht dabei sein sollte, kannst du dich natürlich jederzeit persönlich an mich wenden.

Gut zu wissen

Wissenswertes & Rechtliches

Diese Übersicht überarbeite ich regelmäßig für Dich, um aktuelle und hilfreiche Beratungsthemen zu ergänzen. Da ich auch auf externe Seiten verlinke, muss ich Dich aus rechtlichen Gründen darauf hinweisen, dass ich trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung für deren Inhalte übernehmen kann – für diese Seiten sind ausschließlich die jeweiligen Betreibenden. 

Welche Unterstützung bietet mir eine Hebamme?

Hebammen sind Fachpersonen für die Gesundheitsförderung über den gesamten Betreuungsbogen von der Familienplanung über Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit in der frühen Elternschaft.

Den Anspruch auf Versorgung mit Hebammenhilfe regelt das Gesetz (BGB §134a), die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. 

Das bedeutet, dass du dich in jeder Phase einer Schwangerschaft und der frühen Elternschaft an eine Hebamme wenden und um Hilfe/Begleitung bitten kannst. Sollte ärztliche Hilfe notwendig sein, erkennt eine Hebamme dies und leitet dich weiter.

In der Schwangerschaft kann eine Hebamme Vorsorgeuntersuchungen durchführen und Hilfeleistung anbieten. Egal wo du gebären möchtest, die Geburt wird immer durch eine Hebamme begleitet. Im Wochenbett hast du in den ersten zehn Tagen täglich und bis zum Ende der 12. Lebenswoche in größer werdenden Abständen Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies bespricht und plant deine Hebamme mit dir. Auch nach dem Wochenbett können Hebammen noch bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes Hilfe leisten (entweder so lange wie du stillst oder bis zum Ende des 9. Lebensmonats deines Kindes).

Du hast die freie Wahl, wer deine Vorsorgen in der Schwangerschaft durchführen soll. Ob Hebamme und/oder Gynäkolog*in kannst du frei wählen, sofern deine Schwangerschaft physiologisch verläuft. Auch ein Wechselmodell ist möglich.

Liegen besondere Risiken vor oder entstehen im Laufe der Schwangerschaft, so werden die Vorsorgeuntersuchungen von Ärzt*innen durchgeführt. Dies schließt eine Hebammenbegleitung in der Schwangerschaft keinesfalls aus.

Verheiratete Eltern haben nach deutschem Recht automatisch das gemeinsame Sorgerecht und der Ehemann wird als Vater anerkannt.

Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat das Kind rechtlich zunächst keinen anerkannten Vater und die elterliche Sorge liegt zunächst allein bei der Mutter. In diesem Fall können eine Vaterschaftsanerkennung und – sofern das gemeinsame Sorgerecht gewünscht wird – eine Sorgerechtserklärung erforderlich sein.

Wer die rechtliche Vaterschaft anerkennen und das gemeinsame Sorgerecht begründen möchte, kann hierfür einen Termin beim zuständigen Amt vereinbaren. Dies ist bereits während der Schwangerschaft möglich und kann viele organisatorische Schritte nach der Geburt erleichtern.

Vaterschaft anerkennen: https://www.hamburg.de/service/info/111048559/n0/

Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären: https://www.hamburg.de/service/info/111048271/n0/

Elternzeit und Elterngeld unterstützen Eltern dabei, sich in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes Zeit für die Betreuung und Erziehung zu nehmen.

Die Elternzeit ist eine berufliche Auszeit, die beide Eltern bei den Arbeitgenbenden beantragen können. Während dieser Zeit besteht in der Regel Kündigungsschutz und der Arbeitsplatz bleibt erhalten.

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt ersetzt. Es kann von einem Elternteil allein oder von beiden Eltern gemeinsam beantragt werden. Höhe und Bezugsdauer richten sich nach der individuellen Lebens- und Arbeitssituation.

Da die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld vielfältig sind, empfiehlt es sich, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.

Eine ausführliche Erklärung zu der Beantragung von Elterngeld und Elternzeit lässt sich in der Broschüre vom Bund „Elterngeld und Elternzeit“ nachlesen:

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit–185102

Weitere Informationen zur Elternzeit: 

  • https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/familie/familienwegweiser/elternzeit-36314
  • https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ErzUrlVHAV6P1
  • https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wann-und-wie-muss-ich-elternzeit-beantragen–124810

Weitere Informationen zu Elterngeld:

  • https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/familie/familienwegweiser/elterngeld-36310
  • https://www.hamburg.de/service/info/11981756/n0/
  • https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
  • https://elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
  • https://www.hamburg.de/service/info/11981756/n0/

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.

In der Regel haben Eltern Anspruch auf Kindergeld ab der Geburt ihres Kindes bis mindestens zum 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel während einer Ausbildung oder eines Studiums, kann der Anspruch auch darüber hinaus bestehen.

Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt und monatlich ausgezahlt. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und beträgt derzeit für jedes Kind den gleichen Betrag.

Der Antrag sollte möglichst zeitnah nach der Geburt gestellt werden, damit die Zahlungen früh beginnen können.

Für die Beantragung des Kindergeldes erhält jede Familie nach der Geburt von der Klinik/dem Geburtshaus/der Hebamme Unterlagen, mit denen der Names des Kindes bestimmt wird und das Kindergeld direkt mit beantragt werden kann. Wer mag, kann sich hier vorab einen Eindruck verschaffen:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/services/kinderleicht-zum-kindergeld

Ein Geburtsvorbereitungskurs bereitet werdende Eltern auf die Geburt, das Wochenbett und die erste Zeit mit dem Baby vor. Dabei werden sowohl wichtige Informationen als auch praktische Übungen vermittelt.

Die Kurse werden in der Regel von Hebammen geleitet. Einige Kurse richten sich gezielt an Erstgebärende, andere an Mehrgebärende oder an Paare etc.

Da jede Schwangerschaft und jede Geburt individuell verläuft, hilft der Kurs dabei, unterschiedliche Abläufe und mögliche Situationen besser zu verstehen. Themen wie der Geburtsverlauf, verschiedene Geburtsphasen, Möglichkeiten zur Schmerzlinderung sowie Atem- und Entspannungstechniken werden meist ebenso besprochen wie Stillen und die erste Zeit nach der Geburt. Bei Paarkursen wird die Begleitperson aktiv in die Vorbereitung einbezogen.

Ein Geburtsvorbereitungskurs ist sinnvoll, weil er Orientierung und Sicherheit gibt, Ängste abbauen kann und hilft, sich gut auf die eigene, ganz individuelle Geburtssituation einzustellen.

Der Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit.

Er umfasst in der Regel ein Beschäftigungsverbot in den letzten sechs Wochen vor  sowie acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. In dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

Während des Mutterschutzes erhalten Arbeitnehmende in der Regel Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse sowie einen Zuschuss vom Arbeitgebenden, sodass das Einkommen weitgehend gesichert ist.

Der Mutterschutz gilt automatisch für alle schwangeren Arbeitnehmenden in Deutschland und muss dem Arbeitgebenden rechtzeitig mitgeteilt werden.

Weitere Informationen zum Mutterschutz:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz 

https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/94398/1cf726867f2832166f693166b364ee6e/leitfaden-zum-mutterschutz-informationen-fuer-schwangere-und-stillende-data.pdf

Stillen ist ein natürlicher Vorgang, bei dem ein Kind über die Brust mit Milch versorgt wird. Dieser Prozess wird von Hormonen und Intuition gesteuert. Unter Umständen können aber auch durch Stress oder andere Faktoren Schwierigkeiten auftreten, die zu wunden Brustwarzen führen. In diesem Falle ist es von besonderer Wichtigkeit, das Kind im korrekten Andocken an die Brust aktiv zu unterstützen.

Unterstützung beim Stillen erfährst du von deiner Hebamme. Folgendes Video bietet zudem viele Hinweise, die das korrekte Anlegen unterstützen können.

Attaching Your Baby at the Breast

Nach der Geburt beginnt der Körper einen natürlichen Rückbildungsprozess: Gebärmutter, Beckenboden sowie Bauch- und Rückenmuskulatur bilden sich langsam zurück und müssen sich neu stabilisieren. Dieser Prozess dauert mehrere Wochen bis Monate.

Ein Rückbildungskurs unterstützt diesen Vorgang gezielt. Durch sanfte Übungen werden vor allem Beckenboden, Bauch- und Rückenmuskulatur gestärkt. Das hilft, Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Inkontinenz vorzubeugen und die Körpermitte wieder zu stabilisieren. Zusätzlich verbessert der Kurs das Körpergefühl und erleichtert die Rückkehr in den Alltag sowie in sportliche Aktivitäten.

Die Kurse werden meist von Hebammen oder speziell ausgebildeten Fachpersonen geleitet. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel bis zu zehn Stunden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Geburt genutzt werden können (meist bis zu neun Monate nach einer vaginalen Geburt und bis zu zwölf Monate nach einem Kaiserschnitt). Die genauen Regelungen können je nach Krankenkasse leicht variieren. Es empfiehlt sich daher, die Bedingungen vor Kursbeginn direkt bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen.

Der Einstieg ist in der Regel frühestens etwa 6–8 Wochen nach einer spontanen Geburt und 10–12 Wochen nach einem Kaiserschnitt sinnvoll, kann aber auch später erfolgen. Wichtig ist, dass der Körper bereits etwas Zeit zur Erholung hatte.

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Kontaktmöglichkeit

Gemeinsam durch die erste Zeit mit Baby

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post@hebamme-janne.de

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Erstes Kennenlernen

In einem Vorgespräch klären wir deine Wünsche und schauen, wie ich dich am besten begleiten und unterstützen kann.

Deine Betreuung sichern

Sobald wir uns einig sind, halten wir die weiteren gemeinsamen Schritte fest – von der Begleitung in der Schwangerschaft bis zur Wochenbettbetreuung.

Gemeinsam durch die Zeit

Du kannst dich entspannt zurücklehnen – ich stehe dir mit Rat und Tat zur Seite, wann immer du mich brauchst.